LOOP Familien -
mehr als nur ein Dach über dem Kopf

Wenn Kinder Vernach­läs­sigung oder körper­liche und seelische Gewalt in ihren Familien erleben und ambulante Unter­stützung nicht ausreicht, ist manchmal der Verbleib in der eigenen Familie nicht mehr möglich. Dann kann eine LOOP Familie der richtige Ort für das Kind sein, um wieder zur Ruhe zu kommen und eine Entwicklung zu nehmen, die seinem Wohl und Möglich­keiten entspricht und ein neues Zuhause auf Zeit bietet.

Bei LOOP unter­scheiden wir zwischen zwei verschie­denen Formen von LOOP Familien. Zum einen gibt es die Unter­bringung in klassi­schen LOOP Pflege Familien und zum anderen gibt es unsere sozial­päd­ago­gi­schen Lebens­ge­mein­schaften (SPLG’s oder auch LOOP Profi Familien).

Als Alter­native zur „klassi­schen“ Unter­bringung in Wohngruppen hat sich, gerade für jüngere Kinder, die Unter­bringung in einer Profi Familie (SPLG, Erzie­hungs­stelle) bewährt. Hier haben Kinder, aber auch Jugend­liche, die Möglichkeit, in einer echten Famili­en­struktur zu leben, bei Menschen, zu denen sie eine vertrau­ens­volle Bindung aufbauen können und die über eine pädago­gische Grund­aus­bildung verfügen, um fachlich auf die Beson­der­heiten der Kinder einzugehen.

LOOP Kinderhilfe

Durch das Erfahren eines sicheren und stabilen Lebens­ortes in einer LOOP Familie soll eine gesunde seelische, geistige und körper­liche Entwicklung von Kindern und Jugend­lichen unter­stützt werden, sodass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird.

In unseren Familien können besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte Kinder/Jugendliche, in der Regel von 0 – 12 Jahren (ggf. auch darüber hinaus), aufge­nommen werden, die nicht in ihren Herkunfts­fa­milien leben können und dort bis zu ihrer Verselb­stän­digung bleiben. Vernach­läs­sigung, Gewalt, unter­schied­liche Missbrauchs­formen, mangelnde Erzie­hungs­kom­petenz, Trennungen, schwere Erkran­kungen oder Todes­fälle der Sorge­be­rech­tigten können Gründe dafür sein, dass Kinder nicht in ihrer Herkunfts­fa­milie verbleiben können. Sie benötigen zu ihrem Schutz und für ihre Entwicklung eine besondere Förderung und enge Begleitung. Die Unter­bringung in unseren LOOP Familien bietet Kindern ein verläss­liches und konstantes Bezie­hungs­an­gebot ohne wechselnde Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeiter.

Kinder und Jugend­liche sollen so gefördert und unter­stützt werden, dass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird. Dazu gehören

  • das Fördern und Ausbauen von Fähig­keiten und Stärken
  • der Abbau von Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen.

Die LOOP Familien geben den Kindern und Jugend­lichen über ein inten­sives Bezie­hungs­an­gebot die Chance, emotionale Sicherheit zu erfahren, eine eigene Identität zu entwi­ckeln, enge persön­liche Bezie­hungen langfristig einzu­gehen, Entwick­lungs­be­son­der­heiten aufzu­ar­beiten und auszu­gleichen, Konflikt- und Problem­lö­sungs­stra­tegien zu erlernen sowie, im Rahmen ihrer indivi­du­ellen Möglich­keiten, eine eigen­ver­ant­wort­liche und gemein­schafts­fähige Persön­lichkeit zu werden.

Der junge Mensch erlebt, dass er geschätzt und beachtet wird. Sichere Bezie­hungs­an­gebote ermög­lichen das Auspro­bieren neuer Verhal­tens­muster und im alltäg­lichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die er in sein eigenes Lebens­konzept übernehmen kann.

All unsere LOOP Familien werden vor Aufnahme eines Kindes intensiv auf diese Arbeit vorbe­reitet und nach Aufnahme eng von den LOOP Fachbe­ra­te­rinnen und ‑beratern begleitet. Ebenso sind sie in die quali­täts­si­chernden Maßnahmen (Fortbildung, Super­vision) eingebunden.

a) LOOP Sozial­päd­ago­gische Lebens­ge­mein­schaften SPLG /
b)
Indivi­du­al­päd­ago­gische Projekt­stellen IP

Die sozial­päd­ago­gi­schen Lebens­ge­mein­schaften (SPLG) oder Indivi­du­al­päd­ago­gische Projekt­stellen (IP) bieten in einem famili­en­ana­logen setting Platz für jeweils 1–2 Kinder oder Jugend­liche im Rahmen einer 1:1‑Betreuung. Der junge Mensch bewohnt ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Betreuungsstelle.
Die Betreuung erfolgt 24 Stunden/Tag und sichert ein konstantes Bezie­hungs­an­gebot, die Grund­ver­sorgung, die Einbindung in das soziale Umfeld der Familie und Freizeit­ge­staltung. Die Hilfe ist meist langfristig bis zur Verselb­stän­digung angelegt. Auch Rückfüh­rungs­op­tionen werden überprüft.
Die sozial­päd­ago­gi­schen Lebens­ge­mein­schaften unter­liegen der Betriebs­er­laub­nis­pflicht durch das jeweils zuständige Landes­ju­gendamt. Ebenso muss das Fachkräf­te­gebot erfüllt sein und die SPLG Mitarbeiter:in verfügt über eine pädago­gische Grundausbildung.
Die Sozial­päd­ago­gische Lebens­ge­mein­schaft ist für das Kind Familie und zeitgleich ist die Familie pädago­gi­scher „Profi“ und hat die spezi­ellen Bedarfe des Kindes aus fachlicher und persön­licher Sicht gut im Blick.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34,35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter in der Regel zwischen 3 und 12 Jahren
  • Verselb­stän­digung; schließt eine Rückführung nicht aus

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte und/oder trauma­ti­sierte Kinder, die aufgrund familiärer Belas­tungen, Erzie­hungs­de­fi­ziten oder Entwick­lungs­stö­rungen nicht mehr in der Herkunfts­fa­milie leben können und die oft Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten entwi­ckelt haben. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder im Alter von 3 – 12 Jahren.

Diese Kinder haben häufig extreme Vernach­läs­sigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt und benötigen verläss­liche, konstante Bindungs­per­sonen innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens, die auch aufgrund ihrer pädago­gi­schen Grund­qua­li­fi­kation und entspre­chender Fachkom­petenz das aufge­nommene Kind betreuen, verstehen lernen und fördern.

Zielsetzung
Durch das Erfahren eines sicheren stabilen Lebens­ortes in einer SPLG/IP soll eine gesunde seelische, geistige und körper­liche Entwicklung von Kindern und Jugend­lichen unter­stützt werden, sodass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird. Die Einbindung in das soziale Umfeld, die Nachbar­schaft und Verwandt­schaft, aber auch die Gestaltung einer kindge­rechten Atmosphäre motivieren die Kinder und Jugend­lichen, sich auf diese Lebensform einzu­lassen und sie mitzu­ge­stalten. Dazu werden sie von den Fachkräften aktiv aufge­fordert und in Planungs- und Entschei­dungs­pro­zesse mit eingebunden.

Durch die Teilhabe an einem familiären Zusam­men­leben mit all seinen Facetten werden die emotionale und soziale Persön­lich­keits­ent­wicklung sowie ein angemes­senes Sozial­ver­halten des Kindes/ Jugend­lichen gefördert. Sichere Bezie­hungs­an­gebote ermög­lichen somit das Auspro­bieren neuer Verhal­tens­muster und im alltäg­lichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die es in sein eigenes Lebens­konzept übernehmen kann. Der Herkunfts­fa­milie wird dabei immer ein Platz eingeräumt.

All unsere LOOP Familien werden vor Aufnahme eines Kindes intensiv auf diese Arbeit vorbe­reitet und nach Aufnahme eng von den LOOP Fachberater:innen begleitet. Ebenso sind sie in die quali­täts­si­chernden Maßnahmen (Fortbildung, Super­vision) eingebunden.

Ausschluss­kri­terien
Aufnah­me­mög­lich­keiten und Passge­nau­igkeit des Kindes, bezogen auf die aufneh­mende Familie, werden indivi­duell geprüft.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

c) LOOP Erziehungsstellen

Die Erzie­hungs­stellen sind neben der klassi­schen Pflege­fa­milie die unmit­tel­barste konzep­tio­nelle Umsetzung einer famili­en­ana­logen Wohnform. Familien, Paare oder Einzel­per­sonen nehmen ein Kind in ihre Familie auf. Es sind Privat­per­sonen mit einer beson­deren Eignung, teilweise verfügen sie darüber hinaus über eine pädago­gisch-psycho­lo­gische oder medizi­nisch-pflege­rische Ausbildung.

Die Integration in das familiäre Leben, ein verläss­liches Bezie­hungs­an­gebot, gepaart mit dem Knowhow und den Rahmen­be­din­gungen zur fachlichen Inter­vention, sind der zentrale Gedanke einer Erzie­hungs­stelle. Eine päd. Grund­aus­bildung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wird die Familie auf die besondere Eignung hin geprüft und in der späteren Arbeit eng begleitet und in quali­täts­si­chernde Maßnahmen des Trägers eingebunden.

Die Kinder sollen hier ein „dauer­haftes Zuhause“ finden. Jeder anver­traute junge Mensch wird nach seinen persön­lichen Bedürf­nissen betreut und gefördert. Die Zielgruppe der Erzie­hungs­stellen sind Kinder und Jugend­liche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunfts­fa­milie leben müssen, und die der dauer­haften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens bedürfen.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §33.2, 35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter in der Regel bis 12 Jahre

Zielgruppe
Besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte Kinder, die aufgrund familiärer Belas­tungen, Erzie­hungs­de­fi­ziten oder Entwick­lungs­stö­rungen nicht mehr in der Herkunfts­fa­milie leben können und die oft Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten entwi­ckelt haben. Diese Kinder haben häufig Vernach­läs­sigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt.

Zielsetzung
Erzie­hungs­stellen sind eine besondere Form der Pflege­fa­milie gem. § 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebens­fel­der­set­zende Maßnahme in einer Familie, in die die Kinder integriert sind.

Den Kindern wird ein langfris­tiges, famili­en­ori­en­tiertes Lebens­umfeld für ihre Entwicklung, in der Regel bis zur Verselbst­stän­digung, angeboten. Familie als Lebens­modell und System zeichnet sich durch Einma­ligkeit und Unver­wech­sel­barkeit, Dauer­haf­tigkeit, Alltags­bezug und indivi­duelle Alltags­ab­läufe, Struk­turen, Normen, Regeln und Rituale aus.

Die Aufnahme erfolgt immer im Einzelfall, d. h. für Kind und Familie wird ein Höchstmaß an Passge­nau­igkeit angestrebt. In der Regel nehmen Erzie­hungs­stellen ein Kind auf.

Ausschluss­kri­terien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder und Jugend­liche mit komplexen Mehrfach­be­hin­de­rungen oder psych­ia­tri­schen Erkran­kungen, die die Ressourcen der Erzie­hungs­stelle überfordern würden oder spezia­li­sierte Hilfen oder/und speziell ausge­bildete Betreu­ungs­per­sonen benötigen. Ebenso wenig ist dieses Angebot geeignet für Kinder/Jugendliche mit massiven Gewalt­er­fah­rungen, die gravie­rende Störungen der Impuls­kon­trolle zur Folge haben oder disso­ziale Verhal­tens­weisen, die so schwer­wiegend sind, dass sie eine Gefährdung für die Erzie­hungs­stelle darstellen könnten.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Berater­vertrag / Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

d) LOOP Pflegefamilien

Pflege­fa­milien sind Einrich­tungen der statio­nären Jugend­hilfe im Sinne des Kinder- und Jugend­hil­fe­ge­setzes. Es können ein oder zwei Kinder im Alter von 0–18 Jahren hier ein „Zuhause auf Zeit“ oder auch ein „dauer­haftes Zuhause“ finden.
Jeder anver­traute junge Mensch wird hier nach seinen persön­lichen Bedürf­nissen betreut und gefördert.

Die Zielgruppe der Pflege­fa­milien sind Kinder und Jugend­liche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunfts­fa­milie leben müssen und die der dauer­haften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens bedürfen. Familien bzw. Ehepaare oder Lebens­ge­mein­schaften mit oder ohne eigene Kinder nehmen ein oder zwei Kinder in ihren Haushalt auf und integrieren sie in das bestehende Famili­en­leben. Sie verfügen über Lebens­er­fahrung und ein hohes Maß an Motivation, durch die Betreuung angenom­mener Kinder einen gesell­schaft­lichen Beitrag zu leisten. Sie verfügen über ausrei­chend großen Wohnraum und ein stabiles soziales Umfeld.

Alle Pflege­eltern absol­vieren im Vorfeld einen Basiskurs, der grund­le­gendes Wissen zu Erzie­hungs­fragen vermittelt und auf die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen vorbereitet.

Indikation

  • Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflege­fa­milie wird beschrieben in den §§ 27 und 33 SGB VIII, sowie ggf. §§ 35a und 41 SGB VIII in
    Verbindung mit § 36 SGB VIII. Darüber hinaus kommen mehrere Paragraphen des SGB VIII zum Tragen:
  • § 33 SGB VIII Vollzeit­pflege für besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte Kinder und
    Jugendliche
  • § 35a SGB VIII Einglie­de­rungs­hilfe für seelisch behin­derte Kinder und Jugendliche
  • § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Zielgruppe
Pflege­kinder sind häufig physisch und psychisch vernach­lässigt, haben Missbrauch und/oder Gewalt erfahren und sind dadurch trauma­ti­siert. In unseren Pflege­fa­milien können Kinder von 0 – 12 Jahren (ggf. auch darüber hinaus) aufge­nommen werden. Gründe für die Aufnahme eines Kindes in einer Pflege­fa­milie können sein:
• Mängel in den Sozia­li­sa­ti­ons­mög­lich­keiten im Elternhaus
• Defizite in der Erzie­hungs­fä­higkeit der Eltern
• Gefährdung der Entwicklung durch Überfor­derung der Eltern
• Trennungen der Eltern
• schweren Erkran­kungen oder Todes­fälle der Sorgeberechtigten

Zielsetzung
Ein überge­ord­netes Ziel in unseren Pflege­fa­milien ist es, die uns anver­trauten Kinder so zu fördern und zu unter­stützen, dass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird. Dazu gehören das Fördern und Ausbauen von Fähig­keiten, Stärken und einem positiven Selbst­wert­gefühl, sowie der Abbau von Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen.

Ausschluss­kri­terien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder mit folgenden Problemlagen:
• Kinder mit komplexen Mehrfach­be­hin­de­rungen, die die Ressourcen der Pflege­fa­milie überfordern würden oder spezia­li­sierte Hilfen oder/und speziell ausge­bildete Betreu­ungs­per­sonen benötigen.
• Kinder mit massiven Gewalt­er­fah­rungen, die gravie­rende Störungen der Impuls­kon­trolle zur Folge hatten und eine Gefährdung für die Pflege­fa­milie darstellen könnten.
• Disso­ziale Verhal­tens­weisen, die so schwer­wiegend sind, dass sie eine Gefährdung für das bestehende Famili­en­gefüge bedeuten.
• psych­ia­trische Erkran­kungen, die in einem anderen Rahmen behandelt werden müssen.
• Kinder, die schweren trauma­ti­schen Erleb­nissen ausge­setzt waren und einen profes­sio­nellen Rahmen, selbst in der Alltags­ge­staltung, benötigen.
• mit gravie­renden Entwick­lungs­stö­rungen und/oder Entwick­lungs­de­fi­ziten und massiven Bindungsstörungen.
• mit physi­schen oder psychi­schen Beein­träch­ti­gungen als Folge von trauma­ti­schen Erfah­rungen, wie z. B. Verlust der Bezugs­person, Tod eines Eltern­teils, Misshandlung, sexueller Missbrauch.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

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Hier findest du alle wichtigen Infor­ma­tionen auf einen Blick!
Team Stationäre Hilfe, Ilona Götz

Ansprech­part­nerin:
Ilona Götz

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LOOP unter­stützt und begleitet Familien und gewähr­leistet indivi­duelle und bedarfs­ge­rechte Hilfe. Diese nieder­schwellige und ausglei­chende Unter­stützung wir als anlei­tende Hilfe zu Selbst­hilfe ausge­staltet und führt meist zu einer Entlastung der Famili­en­si­tuation. Sie bringt Struktur in das Alltags­leben und ermög­licht den Verbleib der Kinder in der Herkunftsfamilie.

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