a) LOOP Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften SPLG /
b) Individualpädagogische Projektstellen IP
Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) oder Individualpädagogische Projektstellen (IP) bieten in einem familienanalogen setting Platz für jeweils 1–2 Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer 1:1‑Betreuung. Der junge Mensch bewohnt ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Betreuungsstelle.
Die Betreuung erfolgt 24 Stunden/Tag und sichert ein konstantes Beziehungsangebot, die Grundversorgung, die Einbindung in das soziale Umfeld der Familie und Freizeitgestaltung. Die Hilfe ist meist langfristig bis zur Verselbständigung angelegt. Auch Rückführungsoptionen werden überprüft.
Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften unterliegen der Betriebserlaubnispflicht durch das jeweils zuständige Landesjugendamt. Ebenso muss das Fachkräftegebot erfüllt sein und die SPLG Mitarbeiter:in verfügt über eine pädagogische Grundausbildung.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist für das Kind Familie und zeitgleich ist die Familie pädagogischer „Profi“ und hat die speziellen Bedarfe des Kindes aus fachlicher und persönlicher Sicht gut im Blick.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34,35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter in der Regel zwischen 3 und 12 Jahren
- Verselbständigung; schließt eine Rückführung nicht aus
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an besonders entwicklungsbeeinträchtigte und/oder traumatisierte Kinder, die aufgrund familiärer Belastungen, Erziehungsdefiziten oder Entwicklungsstörungen nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können und die oft Verhaltensauffälligkeiten entwickelt haben. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder im Alter von 3 – 12 Jahren.
Diese Kinder haben häufig extreme Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt und benötigen verlässliche, konstante Bindungspersonen innerhalb eines familiären Bezugsrahmens, die auch aufgrund ihrer pädagogischen Grundqualifikation und entsprechender Fachkompetenz das aufgenommene Kind betreuen, verstehen lernen und fördern.
Zielsetzung
Durch das Erfahren eines sicheren stabilen Lebensortes in einer SPLG/IP soll eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden, sodass eine erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben möglich wird. Die Einbindung in das soziale Umfeld, die Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch die Gestaltung einer kindgerechten Atmosphäre motivieren die Kinder und Jugendlichen, sich auf diese Lebensform einzulassen und sie mitzugestalten. Dazu werden sie von den Fachkräften aktiv aufgefordert und in Planungs- und Entscheidungsprozesse mit eingebunden.
Durch die Teilhabe an einem familiären Zusammenleben mit all seinen Facetten werden die emotionale und soziale Persönlichkeitsentwicklung sowie ein angemessenes Sozialverhalten des Kindes/ Jugendlichen gefördert. Sichere Beziehungsangebote ermöglichen somit das Ausprobieren neuer Verhaltensmuster und im alltäglichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die es in sein eigenes Lebenskonzept übernehmen kann. Der Herkunftsfamilie wird dabei immer ein Platz eingeräumt.
All unsere LOOP Familien werden vor Aufnahme eines Kindes intensiv auf diese Arbeit vorbereitet und nach Aufnahme eng von den LOOP Fachberater:innen begleitet. Ebenso sind sie in die qualitätssichernden Maßnahmen (Fortbildung, Supervision) eingebunden.
Ausschlusskriterien
Aufnahmemöglichkeiten und Passgenauigkeit des Kindes, bezogen auf die aufnehmende Familie, werden individuell geprüft.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.
c) LOOP Erziehungsstellen
Die Erziehungsstellen sind neben der klassischen Pflegefamilie die unmittelbarste konzeptionelle Umsetzung einer familienanalogen Wohnform. Familien, Paare oder Einzelpersonen nehmen ein Kind in ihre Familie auf. Es sind Privatpersonen mit einer besonderen Eignung, teilweise verfügen sie darüber hinaus über eine pädagogisch-psychologische oder medizinisch-pflegerische Ausbildung.
Die Integration in das familiäre Leben, ein verlässliches Beziehungsangebot, gepaart mit dem Knowhow und den Rahmenbedingungen zur fachlichen Intervention, sind der zentrale Gedanke einer Erziehungsstelle. Eine päd. Grundausbildung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wird die Familie auf die besondere Eignung hin geprüft und in der späteren Arbeit eng begleitet und in qualitätssichernde Maßnahmen des Trägers eingebunden.
Die Kinder sollen hier ein „dauerhaftes Zuhause“ finden. Jeder anvertraute junge Mensch wird nach seinen persönlichen Bedürfnissen betreut und gefördert. Die Zielgruppe der Erziehungsstellen sind Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, und die der dauerhaften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugsrahmens bedürfen.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §33.2, 35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter in der Regel bis 12 Jahre
Zielgruppe
Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die aufgrund familiärer Belastungen, Erziehungsdefiziten oder Entwicklungsstörungen nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können und die oft Verhaltensauffälligkeiten entwickelt haben. Diese Kinder haben häufig Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt.
Zielsetzung
Erziehungsstellen sind eine besondere Form der Pflegefamilie gem. § 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebensfeldersetzende Maßnahme in einer Familie, in die die Kinder integriert sind.
Den Kindern wird ein langfristiges, familienorientiertes Lebensumfeld für ihre Entwicklung, in der Regel bis zur Verselbstständigung, angeboten. Familie als Lebensmodell und System zeichnet sich durch Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit, Dauerhaftigkeit, Alltagsbezug und individuelle Alltagsabläufe, Strukturen, Normen, Regeln und Rituale aus.
Die Aufnahme erfolgt immer im Einzelfall, d. h. für Kind und Familie wird ein Höchstmaß an Passgenauigkeit angestrebt. In der Regel nehmen Erziehungsstellen ein Kind auf.
Ausschlusskriterien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder und Jugendliche mit komplexen Mehrfachbehinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen, die die Ressourcen der Erziehungsstelle überfordern würden oder spezialisierte Hilfen oder/und speziell ausgebildete Betreuungspersonen benötigen. Ebenso wenig ist dieses Angebot geeignet für Kinder/Jugendliche mit massiven Gewalterfahrungen, die gravierende Störungen der Impulskontrolle zur Folge haben oder dissoziale Verhaltensweisen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Gefährdung für die Erziehungsstelle darstellen könnten.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Beratervertrag / Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.
d) LOOP Pflegefamilien
Pflegefamilien sind Einrichtungen der stationären Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es können ein oder zwei Kinder im Alter von 0–18 Jahren hier ein „Zuhause auf Zeit“ oder auch ein „dauerhaftes Zuhause“ finden.
Jeder anvertraute junge Mensch wird hier nach seinen persönlichen Bedürfnissen betreut und gefördert.
Die Zielgruppe der Pflegefamilien sind Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der dauerhaften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugsrahmens bedürfen. Familien bzw. Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit oder ohne eigene Kinder nehmen ein oder zwei Kinder in ihren Haushalt auf und integrieren sie in das bestehende Familienleben. Sie verfügen über Lebenserfahrung und ein hohes Maß an Motivation, durch die Betreuung angenommener Kinder einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Sie verfügen über ausreichend großen Wohnraum und ein stabiles soziales Umfeld.
Alle Pflegeeltern absolvieren im Vorfeld einen Basiskurs, der grundlegendes Wissen zu Erziehungsfragen vermittelt und auf die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen vorbereitet.
Indikation
- Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie wird beschrieben in den §§ 27 und 33 SGB VIII, sowie ggf. §§ 35a und 41 SGB VIII in
Verbindung mit § 36 SGB VIII. Darüber hinaus kommen mehrere Paragraphen des SGB VIII zum Tragen:
- § 33 SGB VIII Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und
Jugendliche
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Zielgruppe
Pflegekinder sind häufig physisch und psychisch vernachlässigt, haben Missbrauch und/oder Gewalt erfahren und sind dadurch traumatisiert. In unseren Pflegefamilien können Kinder von 0 – 12 Jahren (ggf. auch darüber hinaus) aufgenommen werden. Gründe für die Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie können sein:
• Mängel in den Sozialisationsmöglichkeiten im Elternhaus
• Defizite in der Erziehungsfähigkeit der Eltern
• Gefährdung der Entwicklung durch Überforderung der Eltern
• Trennungen der Eltern
• schweren Erkrankungen oder Todesfälle der Sorgeberechtigten
Zielsetzung
Ein übergeordnetes Ziel in unseren Pflegefamilien ist es, die uns anvertrauten Kinder so zu fördern und zu unterstützen, dass eine erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben möglich wird. Dazu gehören das Fördern und Ausbauen von Fähigkeiten, Stärken und einem positiven Selbstwertgefühl, sowie der Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen.
Ausschlusskriterien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder mit folgenden Problemlagen:
• Kinder mit komplexen Mehrfachbehinderungen, die die Ressourcen der Pflegefamilie überfordern würden oder spezialisierte Hilfen oder/und speziell ausgebildete Betreuungspersonen benötigen.
• Kinder mit massiven Gewalterfahrungen, die gravierende Störungen der Impulskontrolle zur Folge hatten und eine Gefährdung für die Pflegefamilie darstellen könnten.
• Dissoziale Verhaltensweisen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Gefährdung für das bestehende Familiengefüge bedeuten.
• psychiatrische Erkrankungen, die in einem anderen Rahmen behandelt werden müssen.
• Kinder, die schweren traumatischen Erlebnissen ausgesetzt waren und einen professionellen Rahmen, selbst in der Alltagsgestaltung, benötigen.
• mit gravierenden Entwicklungsstörungen und/oder Entwicklungsdefiziten und massiven Bindungsstörungen.
• mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen als Folge von traumatischen Erfahrungen, wie z. B. Verlust der Bezugsperson, Tod eines Elternteils, Misshandlung, sexueller Missbrauch.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.