Tanz mit der Verän­derung – Die LOOP Familienbegleitung

LOOP Familienbegleitung

Freitag­nach­mittag 15 Uhr: ich treffe mich mit einer Kollegin bei einem allein­er­zie­henden Vater mit drei Kindern. Wir kennen die Familie schon länger. Es gab eine Meldung aus der Schule. Eines seiner Kinder hat dort der Lehrerin angedeutet, dass sie von ihrem Vater auf den Arm geschlagen werde, wenn sie eine schlechte Note mit nach Hause bringt.

Bisher habe ich den Vater eher als liebe­vollen Menschen kennen­ge­lernt. Wir sprechen mit dem Vater über die Meldung aus der Schule. Er kann das gar nicht verstehen und will es als Fantasie seines Kindes abtun. Am Ende scheint er aber verstanden zu haben, dass es in Ordnung ist, wenn seine Kinder berichten, wie es ihnen zu Hause geht und dass sein Verhalten seiner Tochter gegenüber nicht akzep­tabel ist. Wir formu­lieren ein Schutz­konzept. Er sichert mit seiner Unter­schrift zu, dass er keinem seiner Kinder weder mit körper­licher Gewalt noch mit psychi­scher Gewalt begegnet. Dieses Schutz­konzept schicken wir der zustän­digen Sachbe­ar­bei­terin des Jugend­amtes. Wir werden seine Zusicherung überprüfen und mit ihm in der nächsten Zeit daran arbeiten, seine Kinder ohne Übergriffe zu erziehen. Seine Kinder sind mutig, sie Vertrauen der Famili­en­be­gleitung. Die Helfer haben früher schon mit den Kindern über Kinder­rechte gesprochen und gearbeitet. Diese Arbeit trägt Früchte und die Kinder berichten, wenn es ihnen nicht gut geht.

Im Jahr 2000 trat in Deutschland das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und das darin veran­kerte Recht des Kindes auf gewalt­freie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB in Kraft. Gleich­zeitig sollen Eltern unter­stützt und ermutigt werden, Konflikt­si­tua­tionen in der Familie gewaltfrei zu lösen.
Diese Umsetzung ist ein Teil der Arbeit in den Familien, die wir begleiten.

Nicht in allen Familien dir wir begleiten ist Gewalt bzw. sind Übergriffe der Eltern gegen die Kinder ein oder das Thema. Aber immer geht es darum die Kinder einer Familie in den Blick zu nehmen und ihr Wohlergehen zu sichern.

Das ist nur ein Beispiel aus einem scheinbar nie versie­genden Pool von Unter­stüt­zungs­leis­tungen. Sie erinnert mich an einen Witz. 
Ein Sozial­päd­agoge steigt in ein Taxi. Der Taxifahrer fragt: „Wo soll es denn hingehen?“ und der Sozial­päd­agoge antwortet: „Das ist egal, ich werde überall gebraucht.“ 
Ohne eine gute Portion Humor kann man diese Arbeit nicht jeden Tag immer und immer wieder machen.

Ambulante Famili­en­hilfe

Bei LOOP gilt das Fachkräf­te­gebot. Die meisten Kollegen, die bei LOOP als Famili­en­helfer oder Famili­en­be­gleiter arbeiten, sind Sozial­päd­agogen bzw. Sozial­ar­beiter mit Fachhoch­schul­ab­schluss oder Erzieher. Viele mit einer syste­mi­schen- oder famili­en­the­ra­peu­ti­schen Zusatz­aus­bildung. Manche haben eine Anerkennung als Fachkräfte für Kinder­schutz. Wir arbeiten im Bereich der Famili­en­be­gleitung bzw. der ambulanten Famili­en­hilfe ausschließlich mit Fachkräften. Diese sind entweder bei LOOP festan­ge­stellt oder arbeiten auf Honorar­basis für uns.

Unsere Aufträge bekommen wir von den Jugend­ämtern. Die meisten vom Jugendamt Düsseldorf. Wir arbeiten aber auch mit den Jugend­ämtern der umlie­genden Kommunen, Hilden, Ratingen, Neuss, Mettmann und Willich zusammen. Außerdem haben wir eine Außen­stelle in Hattingen und betreuen von dort Familien im Ruhrgebiet.

Die LOOP Kinder- und Jugend­hilfe gGmbH ist ein sogenannter anerkannter freier Träger der Jugend­hilfe und übernimmt die Famili­en­be­gleitung bzw. die Famili­en­hilfe stell­ver­tretend für das Jugendamt (öffent­licher Träger der Jugendhilfe).

Selten melden sich Familien von sich aus, meistens geht beim Jugendamt eine Meldung ein, dass in eine Familie mögli­cher­weise „was nicht stimme“, weil Kinder entweder in der Kita und der Schule auffäl­liges Verhalten zeigen, sich bei den Erzieher:innen, den Lehrer:innen bzw. den Schulsozialarbeiter:innen anver­trauen. Eine Gefährdung des Kindes­wohls z.B. auch Vernach­läs­sigung fällt meistens zuerst in einer öffent­lichen Einrichtung wie Kita und Schule auf. Das Jugendamt bewertet die Meldungen, besucht die Familien zu Hause und leitet entspre­chend Maßnahmen ein. Und eine davon ist die ambulante Famili­en­hilfe bzw. Familienbegleitung.

Trost­spender, Entrümpler und helfende Hand

Mütter und Väter fühlen sich häufig an die Grenzen ihrer Belas­tungs­fä­higkeit gebracht. Vielfältige neue Aufgaben, Ansprüche und Bedürf­nisse lassen ihre Lebens­si­tuation schwer aushaltbar erscheinen. Oft sind sie unsicher und hilflos bei der Versorgung der Kinder, mit Partner­schafts­fragen oder mit wirtschaft­lichen Problemen beschäftigt. Es fehlt an Struktur im Alltag, die Kinder werden vernach­lässigt und fallen oft in der Kita oder der Schule durch ihr Verhalten auf.

LOOP unter­stützt und begleitet diese Familien und gewähr­leistet indivi­duelle und bedarfs­ge­rechte Hilfe. Diese niedrig­schwellige und ausglei­chende Unter­stützung wird als anlei­tende Hilfe zur Selbst­hilfe ausge­staltet und führt meist zu einer Entlastung der Famili­en­si­tuation. Sie bringt Struktur in das Alltags­leben und ermög­licht den Verbleib der Kinder in der Herkunftsfamilie.

Ein sehr prägnanter Satz der bei einer Kollegin mal gefallen ist:

„Zuerst habe ich nicht mit Ihnen zusam­men­ar­beiten wollen, aber jetzt wo die Hilfe zu Ende geht, kann ich mir gar nicht vorstellen, wie das ohne Sie ist.“

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