LOOP Konzepte — Unsere Angebote in Kurzfassung

a) LOOP Sozial­päd­ago­gische Lebens­ge­mein­schaften SPLG /
b)
Indivi­du­al­päd­ago­gische Projekt­stellen IP

Die sozial­päd­ago­gi­schen Lebens­ge­mein­schaften (SPLG) oder Indivi­du­al­päd­ago­gische Projekt­stellen (IP) bieten in einem famili­en­ana­logen setting Platz für jeweils 1–2 Kinder oder Jugend­liche im Rahmen einer 1:1‑Betreuung. Der junge Mensch bewohnt ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Betreuungsstelle.
Die Betreuung erfolgt 24 Stunden/Tag und sichert ein konstantes Bezie­hungs­an­gebot, die Grund­ver­sorgung, die Einbindung in das soziale Umfeld der Familie und Freizeit­ge­staltung. Die Hilfe ist meist langfristig bis zur Verselb­stän­digung angelegt. Auch Rückfüh­rungs­op­tionen werden überprüft.
Die sozial­päd­ago­gi­schen Lebens­ge­mein­schaften unter­liegen der Betriebs­er­laub­nis­pflicht durch das jeweils zuständige Landes­ju­gendamt. Ebenso muss das Fachkräf­te­gebot erfüllt sein und die SPLG Mitarbeiter:in verfügt über eine pädago­gische Grundausbildung.
Die Sozial­päd­ago­gische Lebens­ge­mein­schaft ist für das Kind Familie und zeitgleich ist die Familie pädago­gi­scher „Profi“ und hat die spezi­ellen Bedarfe des Kindes aus fachlicher und persön­licher Sicht gut im Blick.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34,35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter in der Regel zwischen 3 und 12 Jahren
  • Verselb­stän­digung; schließt eine Rückführung nicht aus

Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte und/oder trauma­ti­sierte Kinder, die aufgrund familiärer Belas­tungen, Erzie­hungs­de­fi­ziten oder Entwick­lungs­stö­rungen nicht mehr in der Herkunfts­fa­milie leben können und die oft Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten entwi­ckelt haben. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder im Alter von 3 – 12 Jahren.

Diese Kinder haben häufig extreme Vernach­läs­sigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt und benötigen verläss­liche, konstante Bindungs­per­sonen innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens, die auch aufgrund ihrer pädago­gi­schen Grund­qua­li­fi­kation und entspre­chender Fachkom­petenz das aufge­nommene Kind betreuen, verstehen lernen und fördern.

Zielsetzung
Durch das Erfahren eines sicheren stabilen Lebens­ortes in einer SPLG/IP soll eine gesunde seelische, geistige und körper­liche Entwicklung von Kindern und Jugend­lichen unter­stützt werden, sodass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird. Die Einbindung in das soziale Umfeld, die Nachbar­schaft und Verwandt­schaft, aber auch die Gestaltung einer kindge­rechten Atmosphäre motivieren die Kinder und Jugend­lichen, sich auf diese Lebensform einzu­lassen und sie mitzu­ge­stalten. Dazu werden sie von den Fachkräften aktiv aufge­fordert und in Planungs- und Entschei­dungs­pro­zesse mit eingebunden.

Durch die Teilhabe an einem familiären Zusam­men­leben mit all seinen Facetten werden die emotionale und soziale Persön­lich­keits­ent­wicklung sowie ein angemes­senes Sozial­ver­halten des Kindes/ Jugend­lichen gefördert. Sichere Bezie­hungs­an­gebote ermög­lichen somit das Auspro­bieren neuer Verhal­tens­muster und im alltäg­lichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die es in sein eigenes Lebens­konzept übernehmen kann. Der Herkunfts­fa­milie wird dabei immer ein Platz eingeräumt.

All unsere LOOP Familien werden vor Aufnahme eines Kindes intensiv auf diese Arbeit vorbe­reitet und nach Aufnahme eng von den LOOP Fachberater:innen begleitet. Ebenso sind sie in die quali­täts­si­chernden Maßnahmen (Fortbildung, Super­vision) eingebunden.

Ausschluss­kri­terien
Aufnah­me­mög­lich­keiten und Passge­nau­igkeit des Kindes, bezogen auf die aufneh­mende Familie, werden indivi­duell geprüft.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

c) LOOP Erziehungsstellen

Die Erzie­hungs­stellen sind neben der klassi­schen Pflege­fa­milie die unmit­tel­barste konzep­tio­nelle Umsetzung einer famili­en­ana­logen Wohnform. Familien, Paare oder Einzel­per­sonen nehmen ein Kind in ihre Familie auf. Es sind Privat­per­sonen mit einer beson­deren Eignung, teilweise verfügen sie darüber hinaus über eine pädago­gisch-psycho­lo­gische oder medizi­nisch-pflege­rische Ausbildung.

Die Integration in das familiäre Leben, ein verläss­liches Bezie­hungs­an­gebot, gepaart mit dem Knowhow und den Rahmen­be­din­gungen zur fachlichen Inter­vention, sind der zentrale Gedanke einer Erzie­hungs­stelle. Eine päd. Grund­aus­bildung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wird die Familie auf die besondere Eignung hin geprüft und in der späteren Arbeit eng begleitet und in quali­täts­si­chernde Maßnahmen des Trägers eingebunden.

Die Kinder sollen hier ein „dauer­haftes Zuhause“ finden. Jeder anver­traute junge Mensch wird nach seinen persön­lichen Bedürf­nissen betreut und gefördert. Die Zielgruppe der Erzie­hungs­stellen sind Kinder und Jugend­liche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunfts­fa­milie leben müssen, und die der dauer­haften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens bedürfen.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §33.2, 35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter in der Regel bis 12 Jahre

Zielgruppe
Besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte Kinder, die aufgrund familiärer Belas­tungen, Erzie­hungs­de­fi­ziten oder Entwick­lungs­stö­rungen nicht mehr in der Herkunfts­fa­milie leben können und die oft Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten entwi­ckelt haben. Diese Kinder haben häufig Vernach­läs­sigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt.

Zielsetzung
Erzie­hungs­stellen sind eine besondere Form der Pflege­fa­milie gem. § 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebens­fel­der­set­zende Maßnahme in einer Familie, in die die Kinder integriert sind.

Den Kindern wird ein langfris­tiges, famili­en­ori­en­tiertes Lebens­umfeld für ihre Entwicklung, in der Regel bis zur Verselbst­stän­digung, angeboten. Familie als Lebens­modell und System zeichnet sich durch Einma­ligkeit und Unver­wech­sel­barkeit, Dauer­haf­tigkeit, Alltags­bezug und indivi­duelle Alltags­ab­läufe, Struk­turen, Normen, Regeln und Rituale aus.

Die Aufnahme erfolgt immer im Einzelfall, d. h. für Kind und Familie wird ein Höchstmaß an Passge­nau­igkeit angestrebt. In der Regel nehmen Erzie­hungs­stellen ein Kind auf.

Ausschluss­kri­terien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder und Jugend­liche mit komplexen Mehrfach­be­hin­de­rungen oder psych­ia­tri­schen Erkran­kungen, die die Ressourcen der Erzie­hungs­stelle überfordern würden oder spezia­li­sierte Hilfen oder/und speziell ausge­bildete Betreu­ungs­per­sonen benötigen. Ebenso wenig ist dieses Angebot geeignet für Kinder/Jugendliche mit massiven Gewalt­er­fah­rungen, die gravie­rende Störungen der Impuls­kon­trolle zur Folge haben oder disso­ziale Verhal­tens­weisen, die so schwer­wiegend sind, dass sie eine Gefährdung für die Erzie­hungs­stelle darstellen könnten.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Berater­vertrag / Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

d) LOOP Pflegefamilien

Pflege­fa­milien sind Einrich­tungen der statio­nären Jugend­hilfe im Sinne des Kinder- und Jugend­hil­fe­ge­setzes. Es können ein oder zwei Kinder im Alter von 0–18 Jahren hier ein „Zuhause auf Zeit“ oder auch ein „dauer­haftes Zuhause“ finden.
Jeder anver­traute junge Mensch wird hier nach seinen persön­lichen Bedürf­nissen betreut und gefördert.

Die Zielgruppe der Pflege­fa­milien sind Kinder und Jugend­liche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunfts­fa­milie leben müssen und die der dauer­haften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugs­rahmens bedürfen. Familien bzw. Ehepaare oder Lebens­ge­mein­schaften mit oder ohne eigene Kinder nehmen ein oder zwei Kinder in ihren Haushalt auf und integrieren sie in das bestehende Famili­en­leben. Sie verfügen über Lebens­er­fahrung und ein hohes Maß an Motivation, durch die Betreuung angenom­mener Kinder einen gesell­schaft­lichen Beitrag zu leisten. Sie verfügen über ausrei­chend großen Wohnraum und ein stabiles soziales Umfeld.

Alle Pflege­eltern absol­vieren im Vorfeld einen Basiskurs, der grund­le­gendes Wissen zu Erzie­hungs­fragen vermittelt und auf die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen vorbereitet.

Indikation

  • Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflege­fa­milie wird beschrieben in den §§ 27 und 33 SGB VIII, sowie ggf. §§ 35a und 41 SGB VIII in
    Verbindung mit § 36 SGB VIII. Darüber hinaus kommen mehrere Paragraphen des SGB VIII zum Tragen:
  • § 33 SGB VIII Vollzeit­pflege für besonders entwick­lungs­be­ein­träch­tigte Kinder und
    Jugendliche
  • § 35a SGB VIII Einglie­de­rungs­hilfe für seelisch behin­derte Kinder und Jugendliche
  • § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Zielgruppe
Pflege­kinder sind häufig physisch und psychisch vernach­lässigt, haben Missbrauch und/oder Gewalt erfahren und sind dadurch trauma­ti­siert. In unseren Pflege­fa­milien können Kinder von 0 – 12 Jahren (ggf. auch darüber hinaus) aufge­nommen werden. Gründe für die Aufnahme eines Kindes in einer Pflege­fa­milie können sein:
• Mängel in den Sozia­li­sa­ti­ons­mög­lich­keiten im Elternhaus
• Defizite in der Erzie­hungs­fä­higkeit der Eltern
• Gefährdung der Entwicklung durch Überfor­derung der Eltern
• Trennungen der Eltern
• schweren Erkran­kungen oder Todes­fälle der Sorgeberechtigten

Zielsetzung
Ein überge­ord­netes Ziel in unseren Pflege­fa­milien ist es, die uns anver­trauten Kinder so zu fördern und zu unter­stützen, dass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird. Dazu gehören das Fördern und Ausbauen von Fähig­keiten, Stärken und einem positiven Selbst­wert­gefühl, sowie der Abbau von Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen.

Ausschluss­kri­terien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder mit folgenden Problemlagen:
• Kinder mit komplexen Mehrfach­be­hin­de­rungen, die die Ressourcen der Pflege­fa­milie überfordern würden oder spezia­li­sierte Hilfen oder/und speziell ausge­bildete Betreu­ungs­per­sonen benötigen.
• Kinder mit massiven Gewalt­er­fah­rungen, die gravie­rende Störungen der Impuls­kon­trolle zur Folge hatten und eine Gefährdung für die Pflege­fa­milie darstellen könnten.
• Disso­ziale Verhal­tens­weisen, die so schwer­wiegend sind, dass sie eine Gefährdung für das bestehende Famili­en­gefüge bedeuten.
• psych­ia­trische Erkran­kungen, die in einem anderen Rahmen behandelt werden müssen.
• Kinder, die schweren trauma­ti­schen Erleb­nissen ausge­setzt waren und einen profes­sio­nellen Rahmen, selbst in der Alltags­ge­staltung, benötigen.
• mit gravie­renden Entwick­lungs­stö­rungen und/oder Entwick­lungs­de­fi­ziten und massiven Bindungsstörungen.
• mit physi­schen oder psychi­schen Beein­träch­ti­gungen als Folge von trauma­ti­schen Erfah­rungen, wie z. B. Verlust der Bezugs­person, Tod eines Eltern­teils, Misshandlung, sexueller Missbrauch.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze (Entgelt­ver­ein­barung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.

Ansprech­part­nerin: Ilona Götz  Kontakt
LOOP Mitarbeiterin

Kurzbe­schreibung
Die Gruppe hat 5 Plätze und wird nach Bedarf zusam­men­ge­setzt. Das Haus verfügt über 289 m² Wohnfläche, welche mehrere Wohn- und Schlaf­räume, Gruppen­räume sowie Küchen- und Badräume und ein Schwimmbad umfasst. Innerhalb des Gebäudes findet die Famili­en­analoge Wohnform ihr Zuhause. Im Oberge­schoss hat die innen­woh­nende Fachkraft u.a. ihren privaten Rückzugsort.

Die Betreuung der Kinder und Jugend­lichen wird auch durch die Nacht­be­reit­schaft der innen­woh­nenden Fachkraft sicher­ge­stellt. In beson­deren Situa­tionen kann außerdem eine Ergän­zungs­kraft zusätzlich zur innen­woh­nenden Fachkraft im Bereit­schafts­zimmer nächtigen. Die großzügige räumliche Situation in diesem Haus lässt vielfältige Möglich­keiten zu im Bedarfsfall indivi­duell zu reagieren und die Betreuung entspre­chend zu intensivieren.

Den Kindern und Jugend­lichen wird aufgrund ihrer indivi­du­ellen Proble­matik eine bedürf­nis­ori­en­tierte, profes­sio­nelle und entwick­lungs-fördernde Unter­stützung in einer Famili­en­wohn­gruppe geboten. Das intensive Bezie­hungs­an­gebot bietet den Rahmen für pädago­gische Inter­ven­tionen zum Abbau von Entwick­lungs- und/ oder Erziehungsdefiziten.

Eine Belegung gem. §35 a SGB VIII ist generell möglich und muss im Einzelfall bei der Aufnahme geprüft werden.

Perso­nal­schlüssel Betreuung: 1:1

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter zwischen 3 und 12 Jahren

Zielsetzung
Bei unserer Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen ist es uns besonders wichtig, dass diese ein positives und realis­ti­sches Selbstbild entwi­ckeln. Durch ressour­cen­ori­en­tiertes Arbeiten und das Vermitteln neuer Fähig­keiten sollen die jungen Menschen Erfolgs­er­leb­nisse erfahren, die die Selbst­wahr­nehmung positiv beein­flussen und sie unter­stützen, zu einer eigen­stän­digen und gemein­schafts­fä­higen Persön­lichkeit heranzuwachsen.

Durch die räumliche Nähe der innewoh­nenden Fachkraft und ihrer konti­nu­ier­lichen Anwesenheit kann den Kindern ein Bezie­hungs­an­gebot von beson­derer Inten­sität gemacht werden. Das Leben in der Famili­en­wohn­gruppe eignet sich hervor­ragend zum Erproben der eigenen Fähig­keiten. Auf dieser Grundlage ist es dann auch leichter möglich eigene Grenzen zu erkennen, zu akzep­tieren und angemessene Frustra­ti­ons­to­leranz und Konflikt­lö­sungs­stra­tegien aufzubauen.

Methoden

  • Förderung, Unter­stützung und Stabi­li­sierung durch konti­nu­ier­liche und verläss­liche Bezie­hungs­an­gebote, ausge­richtet auf Stärkung der
    Selbst­steuerung und Selbst­stän­digkeit (Methoden zur Entwicklung eines positiven
    Selbstbildes)
  • Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erwei­terung der Handlungs­mög­lich­keiten und Ressour­cen­ak­ti­vierung (Methoden zur Integration)
  • Methoden zur Betei­ligung von Kindern und Jugendlichen
  • Biogra­phie­arbeit

Zielgruppe
Kinder ab 3 Jahren

  • bei denen der Bedarf einer pädago­gi­schen und thera­peu­tisch orien­tierten Entwick­lungs­för­derung besteht (§34 SGB VIII)
  • die besonders belas­tende Lebens­er­fah­rungen machen mussten
  • deren seelische Gesundheit bedroht oder beein­trächtigt ist

Ausschluss­kri­terien
Kinder und Jugend­liche mit

  • einer geistigen Behin­derung oder schweren körper­lichen Behinderung
  • psychische Erkran­kungen, die nach Indikation und ärztlicher Diagnose einen statio­nären Klinik­auf­enthalt oder eine thera­peu­tische Wohnform erfor­derlich machen
  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • Kinder mit sexuell stark auffäl­ligem oder übergrif­figem Verhalten.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die, in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze und Spenden.

Ansprech­part­nerin: Ilona Götz Kontakt
LOOP Mitarbeiterin

LOOP Kinder- und Jugendhilfe - Die DeichkidsKurzbe­schreibung

Das sozial­päd­ago­gi­schen Wohnprojekt Deichkids bietet Platz für bis zu sechs Kinder und Jugend­liche, im Alter von 6 bis 18 Jahren. Jeder Jugend­liche bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche, Bäder und Gemein­schafts­räume werden gemein­schaftlich genutzt. Die Einrichtung liegt ca. fünf Kilometer außerhalb der Stadt Niebüll. In Niebüll sind alle Schul­arten sowie zahlreiche andere Bildungs- und Ausbil­dungs­mög­lich­keiten vorhanden.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter ab 6 Jahren

Zielsetzung

  • Angebot eines Lebens­um­felds, welches die indivi­du­ellen erzie­he­ri­schen Bedürf­nisse berück­sichtigt und sich gleich­zeitig weitgehend am Alter der Jugend­lichen und der „Norma­lität“ orientiert
  • Ausein­an­der­setzung des jungen Menschen mit seiner indivi­du­ellen Geschichte, seinen Gedanken, seinen Vorstel­lungen, seiner Persönlichkeit
  • Erlernen von Bezie­hungs­auf­nahme, Bezie­hungs­führung und ‑gestaltung (Aufbau tragfä­higer Beziehungen)
  • Stärkung der Selbst­hil­fe­po­ten­tiale; Mobili­sierung von Ressourcen
  • Erwei­terung und Stärkung der emotio­nalen, psychi­schen und kogni­tiven Entwicklung; Stärkung des Selbst­wert­ge­fühls und emotionale Stabilisierung
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
  • Entwicklung von schulischen/ beruf­lichen Perspek­tiven (schulische Re-Integration)
  • eine für den/die Jugendliche/n erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben

Methoden

  • Ressour­cen­ak­ti­vierung
  • Aktive Hilfe zur Alltags­be­wäl­tigung und Integration
  • Reflexion von Erleben und Verhalten
  • Bezie­hungs­ori­en­tierte Unter­stützung und Stabi­li­sierung, ausge­richtet auf Stärkung der Selbst­steuerung und Selbständigkeit
  • Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erwei­terung der Handlungs­mög­lich­keiten und zur Unter­stützung der Selbststeuerung

Unter­stützt wird die Arbeit durch tierge­stützte Methoden mit Pferden und Hunden.

Zielgruppe
Jugend­liche ab 6 Jahren,

  • die besonders belas­tende Lebens­er­fah­rungen (z.B. Gewalt­er­fahrung, Vernach­läs­si­gungen, Bezie­hungs­ab­brüche) machen mussten
  • deren seelische Gesundheit bedroht oder beein­trächtigt ist (§35aSGB VIII).
  • die mittel- bis langfristig nicht mehr in ihrer Herkunfts­fa­milie leben können und ein profes­sio­nelles pädago­gi­sches Setting benötigen.
  • die auf Grund akuter oder länger anhal­tender (Entwick­lungs-) Krisen Unter­stützung benötigen und Bindungs- und Bezie­hungs­stö­rungen aufweisen
  • mit Krisen im psychi­schen, emotio­nalen und/oder im Verhaltensbereich
  • die von einem reizarmen Umfeld profitieren

Ausschluss­kri­terien
Nachweis­liche Alkohol- oder Drogen­ab­hän­gigkeit; Probleme im Bereich der Disso­zia­lität und/oder Krimi­na­lität, die eine Gefährdung der/des Mitwoh­nenden und/oder des Teams bedeuten könnten; Diagnose mit klinisch behand­lungs­be­dürf­tigen, psych­ia­tri­schen Störungsbildern

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die, in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tagessätze.

Ansprech­part­nerin:

LOOP YvonneYvonne Lingel
Koordi­nation Deichkids
Kontakt

Kurzbe­schreibung
Die Wohngruppe Villa Humboldt liegt zentral in Mönchen­gladbach, ca. 5 Gehmi­nuten vom Haupt­bahnhof entfernt und dennoch in einer ruhigen Nebenstraße.
Das Projekt bietet Platz für 7 Kinder und Jugend­liche ab 12 Jahren. Jedem Bewohner steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Bäder werden flurweise geteilt, Küche und Gemein­schafts­räume stehen allen zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich im Erdge­schoss ein „Appar­tement“, dass für einen Jugend­lichen ab 16 Jahren die Möglichkeit bietet, in einem geschützten Rahmen, Verselb­stän­digung zu erproben. Die Betreuung erfolgt durch 5,8 Stellen­an­teile pädago­gische Fachkräfte vor Ort. Zusätzlich kommen zwei Famili­en­the­ra­peuten mit einem Stellen­anteil von 0,25 Stellen hinzu. Das Fachper­sonal wird ergänzt durch eine Hauswirtschaftskraft.

Perso­nal­schlüssel Betreuung: 1:1,16 (incl. Multi­fa­mi­li­en­arbeit 0,25 VK)

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter ab 12 Jahren
  • Verselb­stän­digung; schließt eine Rückführung nicht aus

Zielsetzung

  • Angebot eines Lebens­um­felds, welches die indivi­du­ellen erzie­he­ri­schen Bedürf­nisse berück­sichtigt und Ausein­an­der­setzung des jungen Menschen mit seiner indivi­du­ellen Geschichte, seinen Gedanken, seinen Vorstel­lungen und seiner Persönlichkeit
  • Angebot eines Lebens­um­felds, welches die indivi­du­ellen erzie­he­ri­schen Bedürf­nisse berück­sichtigt und die Kinder und Jugend­lichen so fördert und unter­stützt, dass eine erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben möglich wird durch den Abbau von Verhal­tens­auf­fäl­lig­keiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen
  • Befähigung der Kinder und Jugend­lichen zur positiven Gestaltung von Bezie­hungen (psycho­so­ziale und emotionale Kompetenz), Alltags­ge­staltung und ‑bewäl­tigung (Fördern und Ausbauen von Fähig­keiten und Stärken), Bewäl­tigung von Krisen und Konflikten, Aufbau von Selbst­steuerung (das Fördern von Eigen­ver­ant­wort­lichkeit) und Gestaltung von Lebens- und Zukunfts­per­spek­tiven (Unter­stützen von Selbstwirksamkeit)

Methode

  • Förderung, Unter­stützung und Stabi­li­sierung durch konti­nu­ier­liche und verläss­liche und intensive Bezie­hungs­an­gebote, ausge­richtet auf Stärkung des Selbst­bildes, der Selbst­steuerung und Selbstständigkeit
  • Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erwei­terung der Handlungs­mög­lich­keiten und Ressourcenaktivierung
  • Aktive Hilfe zur Alltags­be­wäl­tigung und Integration
  • Reflexion von Erleben und Verhalten
  • Muster­un­ter­bre­chung durch paradoxe Verhal­tens­weisen bei Fehl-Verhalten: Beharr­lichkeit, Aushalten, Annehmen und Wertschätzung
  • Eltern­arbeit
  • Tierge­stützte Pädagogik

Zielgruppe
Kinder und Jugend­liche ab 12 Jahren,

  • bei denen der Bedarf einer pädago­gi­schen orien­tierten Entwick­lungs­för­derung besteht (§34 SGB VIII).
  • die besonders belas­tenden Lebens­er­fah­rungen (z.B. Gewalt­er­fahrung, Vernach­läs­si­gungen, Bezie­hungs­ab­brüche) machen mussten.
  • deren seelische Gesundheit bedroht oder beein­trächtigt ist (§35aSGB VIII).
  • die mittel- bis langfristig nicht mehr in ihrer Herkunfts­fa­milie leben können und ein profes­sio­nelles pädago­gi­sches Setting benötigen.
  • die sich in Überein­stimmung mit den Perso­nen­sor­ge­be­rech­tigten und dem zustän­digen Jugendamt alters­gemäß für ein Leben in dieser Betreu­ungsform entschieden haben.
  • die auf Grund akuter oder länger anhal­tender (Entwick­lungs-) Krisen Unter­stützung benötigen und Bindungs- und Bezie­hungs­stö­rungen aufweisen.
  • mit erheb­lichen Konflikten im Herkunftssystem.
  • Problem­be­lastete Jugend­liche mit Krisen im psychi­schen, emotio­nalen und/oder im Verhaltensbereich.
  • Gefährdete Jugend­liche mit ersten Erfah­rungen in Hinblick auf Delin­quenz, Alkohol- und/oder Drogenkonsum.
  • Kinder und Jugend­liche mit Schul- und Ausbildungsproblematiken.
  • Geschwis­ter­ketten ab 12 Jahren, die nicht mit ihren leiblichen Eltern leben können und einen gemein­samen Lebensraum zum Wachsen benötigen.

Ausschluss­kri­terien
Fortge­schrittene Alkohol- oder Drogen­ab­hän­gigkeit; Probleme im Bereich der Disso­zia­lität und/oder Krimi­na­lität, die eine Gefährdung der Mitbe­wohner oder der Mitar­beiter bedeuten könnten; Diagnosen mit klinisch behand­lungs-bedürf­tigen, psych­ia­tri­schen Störungs­bildern, lebens­be­droh­lichen Essstö­rungen, geistige oder schwere körper­lichen Behin­de­rungen, Schul­ab­sen­tismus, Jugend­liche mit sexuell übergrif­figem Verhalten oder mangelnder Bereit­schaft zur Zusammenarbeit.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die, in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze und Spenden.

Ansprech­partner: Fabian Buchwald Kontakt
LOOP Fabian

Kurzbe­schreibung
LOOP@home – First Step ist ein statio­näres Jugend­hil­fe­an­gebot für Jugend­liche ab 16 Jahren. Die sozial­päd­ago­gi­schen Zweier­wohn­gruppen — „LOOP@home — First Step“ – bieten Platz für jeweils 2 Jugend­liche und werden, je nach Erstbezug (männl., weibl., divers), zusam­men­ge­setzt. Jede WG verfügt über ca. 70 m² Wohnfläche, mit einem eigenen Zimmer für jeden jungen Menschen. Küche, Diele und Bad werden gemein­schaftlich genutzt. Die Wohnungen befinden sich in regulären Miethäusern und sind aktuell über Düsseldorf, Mönchen­gladbach und Duisburg verteilt. Die Betreuung erfolgt durch ein festes hetero­genes, multi­pro­fes­sio­nelles Betreu­erteam an 7 Tagen/Woche im Rahmen eines 1:2 Betreu­ungs­schlüssels begleitet.

Indikation

  • Stationäre erzie­he­rische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, §35, §35a und §41, sowie §36 Hilfeplanung
  • Aufnah­me­alter ab 16 Jahren (nicht auf eine Über-Nacht­be­treuung angewiesen)
  • Verselb­stän­digung; schließt eine Rückführung nicht aus

Zielsetzung
In unserer Arbeit bieten wir den jungen Menschen ein Lebens­umfeld, welches die indivi­du­ellen erzie­he­ri­schen Bedürf­nisse berück­sichtigt und sich gleich­zeitig weitgehend am Alter der Jugend­lichen und deren „Norma­lität“ orientiert.

Zeitgleich unter­stützen wir sie

  • bei einer für den jungen Menschen erfolg­reiche Integration in das gesell­schaft­liche Leben,
  • bei der Befähigung zur selbst­stän­digen Lebensführung,
  • bei der Gestaltung von Bezie­hungen (psycho­so­ziale und emotionale Kompetenz),
  • der Alltags­ge­staltung und ‑bewäl­tigung,
  • der Bewäl­tigung von Krisen und Konflikten,
  • dem Aufbau von Selbststeuerung
  • und letztlich der Gestaltung von indivi­du­ellen Lebens­per­spek­tiven und Zukunftschancen.

Methoden

  • Förderung, Unter­stützung und Stabi­li­sierung durch konti­nu­ier­liche und verläss­liche Bezie­hungs-angebote, ausge­richtet auf Stärkung der Selbst­steuerung und Selbst­stän­digkeit (Methoden zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes)
  • Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erwei­terung der Handlungs­mög­lich­keiten und Ressourcen-aktivierung (Methoden zur Integration)
  • Aktive Hilfe zur Alltags­be­wäl­tigung und Integration
  • Reflexion von Erleben und Verhalten
  • Muster­un­ter­bre­chung durch (für die Jugend­lichen) paradoxe Verhal­tens­weisen bei Fehl-Verhalten: Beharr­lichkeit, Aushalten, Annehmen, Wertschätzung
  • Methoden zur Betei­ligung von Jugend­lichen und jungen Erwachsenen
  • Biogra­phie­arbeit

Zielgruppe
Jugend­liche ab 16 Jahren, die

  • einem hohen Gefähr­dungs­po­tential ausge­setzt sind,
  • früh auf sich selbst gestellt waren, eine eigen­willige Lebens­führung entwi­ckelt haben und sich nicht an herkömm­liche Einrich­tungen der Jugend­hilfe anbinden lassen,
  • aufgrund ihrer Erfah­rungen Verhal­tens­weisen entwi­ckelt haben, die nicht normen­konform sind,
  • häufige Bezie­hungs­ab­brüche erfahren haben und daher ein niedrig­schwel­liges Bezie­hungs­an­gebot zentraler Bestandteil einer angemes­senen Hilfe sein muss,
  • über ein gewisses Maß an Selbst­stän­digkeit verfügen und
  • nicht auf eine Nacht­be­treuung angewiesen sind.

Ausschluss­kri­terien
Jugend­liche mit

  • einer nachweis­lichen Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • Problemen im Bereich der Disso­zia­lität und/oder Krimi­na­lität, die eine Gefährdung der/des Mitwoh­nenden und/oder des Teams bedeuten könnten
  • Diagnosen von klinisch behand­lungs­be­dürf­tigen, psych­ia­tri­schen Störungsbildern

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die, in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze und Spenden.

Ansprech­part­nerin: Ilona Götz  Kontakt
LOOP Mitarbeiterin

Kurzbe­schreibung
Das betreute Einzel­wohnen bietet Jugend­lichen eine sozial­päd­ago­gische Unter­stützung, die in einer von der LOOP Kinder- und Jugend­hilfe angemie­teten Wohnung erfolgt. Die Jugend­lichen sollen befähigt werden, eine eigen­ver­ant­wort­liche Lebens­führung zu erlangen. Eine flexible Beratung und Begleitung bilden dafür die Basis, die auf die spezi­ellen Bedürf­nisse des einzelnen Menschen zugeschnitten sind. Das Angebot beinhaltet eine 24-Stunden Telefon­be­reit­schaft. Das Ziel ist immer, dass der Jugend­liche bei Beendigung der Hilfe in der Wohnung verbleiben und den Mietvertrag übernehmen kann.

Indikation
Hilfe­bedarf nach §§ 27, 35, 41 SGB VIII

LOOP@home eignet sich für Jugend­liche ab 16 Jahren, bei denen erstmalig oder weiterhin eine Hilfe außerhalb der Familie erfor­derlich ist, wie z. B. bei Jugend­lichen, die aus der Betreuung einer anderen statio­nären Wohnge­mein­schaft „heraus­ge­wachsen“ sind, aber hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung
noch eine indivi­duelle sozial­päd­ago­gische Betreuung (wie z. B. beim Erlangen eines Schul­ab­schlusses) benötigen.

Die Jugend­lichen sollen

  • über ein angemes­senes Maß an Selbstän­digkeit verfügen und über die Kompetenz und Motivation, im Rahmen der Hilfe und mit Unter­stützung der pädago­gi­schen Fachkräfte, sukzessive mehr Verant­wortung für das eigene Handeln übernehmen zu können
  • kontrakt­fähig sein (Einhalten der LOOP-Betreuungsvereinbarung)
  • bereit und in der Lage sein, eine schulische oder beruf­liche Ausbildung zu verfolgen oder aber einer beruf­lichen Tätigkeit nachgehen
  • eine selbständige Lebens­führung als Ziel haben

Zielsetzung
In dieser statio­nären Wohnform sollen die Jugend­lichen bedarfs­ge­recht Schutz, Orien­tierung und Stabi­li­sierung erfahren. Zu den primären Aufgaben der Jugend­lichen gehören das Erlangen von Sozial- und Alltags­kom­pe­tenzen, die Unter­stützung bei der Bewäl­tigung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
sowie die Vermittlung, Hinführung und Begleitung in Beschäf­ti­gungs­maß­nahmen bzw. Arbeits­ver­hält­nisse, mit dem Ziel der Integration in die gesell­schaft­lichen Struk­turen. Dazu gehört auch das Pflegen von Freund­schaften und Partner­schafts­be­zie­hungen. Die Beziehung zur Herkunfts­fa­milie ist oftmals mit Konflikten behaftet und sollte im Hilfe­setting entspre­chende Berück­sich­tigung finden, so dass die Jugend­lichen im Verlauf der Hilfe­maß­nahme eine für sie adäquate Umgangsform mit ihrer Herkunfts­fa­milie finden.

Methoden
Der Aufbau einer tragfä­higen Arbeits­be­ziehung und das damit verbundene Angebot einer positiven Identi­fi­kation zur Lebens­be­wäl­tigung sind eine Grundlage des Betreuten Wohnens. Eine konkrete Betreu­ungs­planung in Anlehnung an ein diffe­ren­ziertes Betreu­ungs­konzept bietet den Jugend­lichen die erfor­der­liche Orien­tierung in der Alltagsbewältigung.

Metho­dische Grund­sätze sind

  • Ressour­cen­ak­ti­vierung zur prakti­schen Unter­stützung der Alltagsbewältigung
  • Problem­ak­tua­li­sierung als Grundlage für nachhaltige, lösungs­ori­en­tierte Bewäl­ti­gungs­stra­tegien und Veränderungsprozesse
  • Beratung und Unter­stützung bei der Organi­sation und Führen des eigenen Haushalts
  • Reflexion von Erleben und Verhalten als Grundlage zum Erlernen neuer Handlungsstrategien

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die, in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Tages­sätze und Spenden.

Ansprech­partner: Friedel Fried­richs  Kontakt
LOOP Friedel Friedrichs

Kurzbe­schreibung
Die aufsu­chende Beratung und Begleitung ermög­licht eine flexible Hilfeform für Eltern, Kinder und Jugend­liche im Sozialraum der Familien. Pädago­gische, thera­peu­tische oder beglei­tende Hilfe­maß­nahmen werden passgenau auf die indivi­du­ellen Bedarfe und Lebens­si­tua­tionen der Familien abgestimmt, mit
anderen Hilfen vernetzt und die Koope­ration mit Bildungs­ein­rich­tungen zur Unter­stützung der Kinder gewährleistet.

Indikation

  • Hilfe­bedarf nach § 27, 28, 30, 31, 41 SGB VIII
  • Erzie­hungs­be­ratung und Elterncoaching
  • Unter­stützung bei der Bewäl­tigung von Entwick­lungs­pro­blemen des Kindes oder den Jugendlichen
  • Bewäl­tigung von familiären Konflikten und Krisen
  • Sicher­stellung des Kindeswohls
  • Hilfe­stel­lungen zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen Lebens­führung junger Volljähriger

Zielsetzung
Das überge­ordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen und gemein­schafts­fä­higen Persön­lichkeit. Daraus ergeben sich die indivi­du­ellen Erzie­hungs­ziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden und sich an den zum jewei­ligen Zeitpunkt abseh­baren und möglichen Bedin­gungen, Fähig­keiten und Vorstel­lungen der Familien orientieren.

Die Parti­zi­pation der Familie an der Festlegung der Zielset­zungen ist integraler und unver­zicht­barer Bestandteil in der ambulanten Arbeit im Leistungs­be­reich. Überge­ordnet stehen folgende Ziele im Fokus der Hilfe:

  • Kinder­rechte schützen
  • Stärkung der Selbsthilfepotentiale
  • Förderung eines positiven Familienumfeldes
  • Erarbeitung von konstruk­tiven Alltagsstrukturen
  • Entlastung in Krisensituationen
  • Stärkung des Selbst­wert­ge­fühls von Kindern, Jugend­lichen und Eltern
  • Entwicklung von schulischen/beruflichen Perspek­tiven von Kindern und Jugendlichen
  • Soziale Integration fördern
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung

Methoden
Unsere Arbeit basiert auf einer gründ­lichen Anamnese, Planung und Vorbe­reitung. Diese findet in der Anfangs­phase des Hilfe­pro­zesses statt. Wir arbeiten auf der Grundlage der syste­mi­schen Theorie, d. h. wir gehen davon aus, dass jedes System und jedes Individuum Ressourcen für die eigene Problem­lösung besitzt. Diese zugrunde liegenden Stärken sind dem Einzelnen oft noch verborgen, können aber durch wertschät­zende, lösungs­ori­en­tierte Begleitung zugänglich gemacht werden. Scheinbar unpas­sendes, fehler­haftes oder psychisch auffäl­liges Verhalten wird als Lösungs­versuch mit tieferem Sinn verstanden. Durch die Betrachtung eines Problems von verschie­denen Seiten können neue, zielfüh­rende Lösungs­an­sätze erarbeitet werden. Es gilt innerhalb des Systems, die Wechsel­wir­kungen der einzelnen Individuen mitein­ander zu betrachten. In der Einzel­be­trachtung der indivi­du­ellen Lebens­läufe werden häufig Handlungs­motive und Begren­zungen erkennbar. Wir gehen deshalb nicht ausschließlich von der Hypothese der system­im­ma­nenten Herstellung des Gleich­ge­wichts aus, sondern auch von den zu reflek­tie­renden Prägungen und der Geschichte des Individuums.

Quali­täts­si­cherung
Eigenes Quali­täts­ent­wick­lungs- und Schutzkonzept

Finan­zierung
Über die in der Leistungs­ver­ein­barung festge­legten Fachleis­tungs­stun­den­sätze und Spenden.

Ansprech­partner: Friedel Fried­richs  Kontakt

LOOP Friedel Friedrichs