LOOP Konzepte — Unsere Angebote in Kurzfassung
a) LOOP Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften SPLG /
b) Individualpädagogische Projektstellen IP
Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLG) oder Individualpädagogische Projektstellen (IP) bieten in einem familienanalogen setting Platz für jeweils 1–2 Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer 1:1‑Betreuung. Der junge Mensch bewohnt ein eigenes Zimmer in der Wohnung der Betreuungsstelle.
Die Betreuung erfolgt 24 Stunden/Tag und sichert ein konstantes Beziehungsangebot, die Grundversorgung, die Einbindung in das soziale Umfeld der Familie und Freizeitgestaltung. Die Hilfe ist meist langfristig bis zur Verselbständigung angelegt. Auch Rückführungsoptionen werden überprüft.
Die sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften unterliegen der Betriebserlaubnispflicht durch das jeweils zuständige Landesjugendamt. Ebenso muss das Fachkräftegebot erfüllt sein und die SPLG Mitarbeiter:in verfügt über eine pädagogische Grundausbildung.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ist für das Kind Familie und zeitgleich ist die Familie pädagogischer „Profi“ und hat die speziellen Bedarfe des Kindes aus fachlicher und persönlicher Sicht gut im Blick.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34,35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter in der Regel zwischen 3 und 12 Jahren
- Verselbständigung; schließt eine Rückführung nicht aus
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an besonders entwicklungsbeeinträchtigte und/oder traumatisierte Kinder, die aufgrund familiärer Belastungen, Erziehungsdefiziten oder Entwicklungsstörungen nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können und die oft Verhaltensauffälligkeiten entwickelt haben. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder im Alter von 3 – 12 Jahren.
Diese Kinder haben häufig extreme Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt und benötigen verlässliche, konstante Bindungspersonen innerhalb eines familiären Bezugsrahmens, die auch aufgrund ihrer pädagogischen Grundqualifikation und entsprechender Fachkompetenz das aufgenommene Kind betreuen, verstehen lernen und fördern.
Zielsetzung
Durch das Erfahren eines sicheren stabilen Lebensortes in einer SPLG/IP soll eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden, sodass eine erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben möglich wird. Die Einbindung in das soziale Umfeld, die Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch die Gestaltung einer kindgerechten Atmosphäre motivieren die Kinder und Jugendlichen, sich auf diese Lebensform einzulassen und sie mitzugestalten. Dazu werden sie von den Fachkräften aktiv aufgefordert und in Planungs- und Entscheidungsprozesse mit eingebunden.
Durch die Teilhabe an einem familiären Zusammenleben mit all seinen Facetten werden die emotionale und soziale Persönlichkeitsentwicklung sowie ein angemessenes Sozialverhalten des Kindes/ Jugendlichen gefördert. Sichere Beziehungsangebote ermöglichen somit das Ausprobieren neuer Verhaltensmuster und im alltäglichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die es in sein eigenes Lebenskonzept übernehmen kann. Der Herkunftsfamilie wird dabei immer ein Platz eingeräumt.
All unsere LOOP Familien werden vor Aufnahme eines Kindes intensiv auf diese Arbeit vorbereitet und nach Aufnahme eng von den LOOP Fachberater:innen begleitet. Ebenso sind sie in die qualitätssichernden Maßnahmen (Fortbildung, Supervision) eingebunden.
Ausschlusskriterien
Aufnahmemöglichkeiten und Passgenauigkeit des Kindes, bezogen auf die aufnehmende Familie, werden individuell geprüft.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.
c) LOOP Erziehungsstellen
Die Erziehungsstellen sind neben der klassischen Pflegefamilie die unmittelbarste konzeptionelle Umsetzung einer familienanalogen Wohnform. Familien, Paare oder Einzelpersonen nehmen ein Kind in ihre Familie auf. Es sind Privatpersonen mit einer besonderen Eignung, teilweise verfügen sie darüber hinaus über eine pädagogisch-psychologische oder medizinisch-pflegerische Ausbildung.
Die Integration in das familiäre Leben, ein verlässliches Beziehungsangebot, gepaart mit dem Knowhow und den Rahmenbedingungen zur fachlichen Intervention, sind der zentrale Gedanke einer Erziehungsstelle. Eine päd. Grundausbildung ist nicht zwingend notwendig, jedoch wird die Familie auf die besondere Eignung hin geprüft und in der späteren Arbeit eng begleitet und in qualitätssichernde Maßnahmen des Trägers eingebunden.
Die Kinder sollen hier ein „dauerhaftes Zuhause“ finden. Jeder anvertraute junge Mensch wird nach seinen persönlichen Bedürfnissen betreut und gefördert. Die Zielgruppe der Erziehungsstellen sind Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, und die der dauerhaften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugsrahmens bedürfen.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §33.2, 35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter in der Regel bis 12 Jahre
Zielgruppe
Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die aufgrund familiärer Belastungen, Erziehungsdefiziten oder Entwicklungsstörungen nicht mehr in der Herkunftsfamilie leben können und die oft Verhaltensauffälligkeiten entwickelt haben. Diese Kinder haben häufig Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch erlebt.
Zielsetzung
Erziehungsstellen sind eine besondere Form der Pflegefamilie gem. § 33, Satz 2 SGB VIII. Sie sind eine lebensfeldersetzende Maßnahme in einer Familie, in die die Kinder integriert sind.
Den Kindern wird ein langfristiges, familienorientiertes Lebensumfeld für ihre Entwicklung, in der Regel bis zur Verselbstständigung, angeboten. Familie als Lebensmodell und System zeichnet sich durch Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit, Dauerhaftigkeit, Alltagsbezug und individuelle Alltagsabläufe, Strukturen, Normen, Regeln und Rituale aus.
Die Aufnahme erfolgt immer im Einzelfall, d. h. für Kind und Familie wird ein Höchstmaß an Passgenauigkeit angestrebt. In der Regel nehmen Erziehungsstellen ein Kind auf.
Ausschlusskriterien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder und Jugendliche mit komplexen Mehrfachbehinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen, die die Ressourcen der Erziehungsstelle überfordern würden oder spezialisierte Hilfen oder/und speziell ausgebildete Betreuungspersonen benötigen. Ebenso wenig ist dieses Angebot geeignet für Kinder/Jugendliche mit massiven Gewalterfahrungen, die gravierende Störungen der Impulskontrolle zur Folge haben oder dissoziale Verhaltensweisen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Gefährdung für die Erziehungsstelle darstellen könnten.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Beratervertrag / Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.
d) LOOP Pflegefamilien
Pflegefamilien sind Einrichtungen der stationären Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es können ein oder zwei Kinder im Alter von 0–18 Jahren hier ein „Zuhause auf Zeit“ oder auch ein „dauerhaftes Zuhause“ finden.
Jeder anvertraute junge Mensch wird hier nach seinen persönlichen Bedürfnissen betreut und gefördert.
Die Zielgruppe der Pflegefamilien sind Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der dauerhaften Betreuung innerhalb eines familiären Bezugsrahmens bedürfen. Familien bzw. Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit oder ohne eigene Kinder nehmen ein oder zwei Kinder in ihren Haushalt auf und integrieren sie in das bestehende Familienleben. Sie verfügen über Lebenserfahrung und ein hohes Maß an Motivation, durch die Betreuung angenommener Kinder einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Sie verfügen über ausreichend großen Wohnraum und ein stabiles soziales Umfeld.
Alle Pflegeeltern absolvieren im Vorfeld einen Basiskurs, der grundlegendes Wissen zu Erziehungsfragen vermittelt und auf die Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen vorbereitet.
Indikation
- Die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie wird beschrieben in den §§ 27 und 33 SGB VIII, sowie ggf. §§ 35a und 41 SGB VIII in
Verbindung mit § 36 SGB VIII. Darüber hinaus kommen mehrere Paragraphen des SGB VIII zum Tragen: - § 33 SGB VIII Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und
Jugendliche - § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Zielgruppe
Pflegekinder sind häufig physisch und psychisch vernachlässigt, haben Missbrauch und/oder Gewalt erfahren und sind dadurch traumatisiert. In unseren Pflegefamilien können Kinder von 0 – 12 Jahren (ggf. auch darüber hinaus) aufgenommen werden. Gründe für die Aufnahme eines Kindes in einer Pflegefamilie können sein:
• Mängel in den Sozialisationsmöglichkeiten im Elternhaus
• Defizite in der Erziehungsfähigkeit der Eltern
• Gefährdung der Entwicklung durch Überforderung der Eltern
• Trennungen der Eltern
• schweren Erkrankungen oder Todesfälle der Sorgeberechtigten
Zielsetzung
Ein übergeordnetes Ziel in unseren Pflegefamilien ist es, die uns anvertrauten Kinder so zu fördern und zu unterstützen, dass eine erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben möglich wird. Dazu gehören das Fördern und Ausbauen von Fähigkeiten, Stärken und einem positiven Selbstwertgefühl, sowie der Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen.
Ausschlusskriterien
Das Angebot eignet sich nicht für Kinder mit folgenden Problemlagen:
• Kinder mit komplexen Mehrfachbehinderungen, die die Ressourcen der Pflegefamilie überfordern würden oder spezialisierte Hilfen oder/und speziell ausgebildete Betreuungspersonen benötigen.
• Kinder mit massiven Gewalterfahrungen, die gravierende Störungen der Impulskontrolle zur Folge hatten und eine Gefährdung für die Pflegefamilie darstellen könnten.
• Dissoziale Verhaltensweisen, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Gefährdung für das bestehende Familiengefüge bedeuten.
• psychiatrische Erkrankungen, die in einem anderen Rahmen behandelt werden müssen.
• Kinder, die schweren traumatischen Erlebnissen ausgesetzt waren und einen professionellen Rahmen, selbst in der Alltagsgestaltung, benötigen.
• mit gravierenden Entwicklungsstörungen und/oder Entwicklungsdefiziten und massiven Bindungsstörungen.
• mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen als Folge von traumatischen Erfahrungen, wie z. B. Verlust der Bezugsperson, Tod eines Elternteils, Misshandlung, sexueller Missbrauch.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze (Entgeltvereinbarung mit der Stadt Düsseldorf) und Spenden.
Ansprechpartnerin:
Ilona Götz
Kontakt
Kurzbeschreibung
Die Gruppe hat 5 Plätze und wird nach Bedarf zusammengesetzt. Das Haus verfügt über 289 m² Wohnfläche, welche mehrere Wohn- und Schlafräume, Gruppenräume sowie Küchen- und Badräume und ein Schwimmbad umfasst. Innerhalb des Gebäudes findet die Familienanaloge Wohnform ihr Zuhause. Im Obergeschoss hat die innenwohnende Fachkraft u.a. ihren privaten Rückzugsort.
Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen wird auch durch die Nachtbereitschaft der innenwohnenden Fachkraft sichergestellt. In besonderen Situationen kann außerdem eine Ergänzungskraft zusätzlich zur innenwohnenden Fachkraft im Bereitschaftszimmer nächtigen. Die großzügige räumliche Situation in diesem Haus lässt vielfältige Möglichkeiten zu im Bedarfsfall individuell zu reagieren und die Betreuung entsprechend zu intensivieren.
Den Kindern und Jugendlichen wird aufgrund ihrer individuellen Problematik eine bedürfnisorientierte, professionelle und entwicklungs-fördernde Unterstützung in einer Familienwohngruppe geboten. Das intensive Beziehungsangebot bietet den Rahmen für pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs- und/ oder Erziehungsdefiziten.
Eine Belegung gem. §35 a SGB VIII ist generell möglich und muss im Einzelfall bei der Aufnahme geprüft werden.
Personalschlüssel Betreuung: 1:1
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter zwischen 3 und 12 Jahren
Zielsetzung
Bei unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist es uns besonders wichtig, dass diese ein positives und realistisches Selbstbild entwickeln. Durch ressourcenorientiertes Arbeiten und das Vermitteln neuer Fähigkeiten sollen die jungen Menschen Erfolgserlebnisse erfahren, die die Selbstwahrnehmung positiv beeinflussen und sie unterstützen, zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranzuwachsen.
Durch die räumliche Nähe der innewohnenden Fachkraft und ihrer kontinuierlichen Anwesenheit kann den Kindern ein Beziehungsangebot von besonderer Intensität gemacht werden. Das Leben in der Familienwohngruppe eignet sich hervorragend zum Erproben der eigenen Fähigkeiten. Auf dieser Grundlage ist es dann auch leichter möglich eigene Grenzen zu erkennen, zu akzeptieren und angemessene Frustrationstoleranz und Konfliktlösungsstrategien aufzubauen.
Methoden
- Förderung, Unterstützung und Stabilisierung durch kontinuierliche und verlässliche Beziehungsangebote, ausgerichtet auf Stärkung der
Selbststeuerung und Selbstständigkeit (Methoden zur Entwicklung eines positiven
Selbstbildes) - Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und Ressourcenaktivierung (Methoden zur Integration)
- Methoden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Biographiearbeit
Zielgruppe
Kinder ab 3 Jahren
- bei denen der Bedarf einer pädagogischen und therapeutisch orientierten Entwicklungsförderung besteht (§34 SGB VIII)
- die besonders belastende Lebenserfahrungen machen mussten
- deren seelische Gesundheit bedroht oder beeinträchtigt ist
Ausschlusskriterien
Kinder und Jugendliche mit
- einer geistigen Behinderung oder schweren körperlichen Behinderung
- psychische Erkrankungen, die nach Indikation und ärztlicher Diagnose einen stationären Klinikaufenthalt oder eine therapeutische Wohnform erforderlich machen
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Kinder mit sexuell stark auffälligem oder übergriffigem Verhalten.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die, in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze und Spenden.
Ansprechpartnerin:
Ilona Götz
Kontakt
Das sozialpädagogischen Wohnprojekt Deichkids bietet Platz für bis zu sechs Kinder und Jugendliche, im Alter von 6 bis 18 Jahren. Jeder Jugendliche bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche, Bäder und Gemeinschaftsräume werden gemeinschaftlich genutzt. Die Einrichtung liegt ca. fünf Kilometer außerhalb der Stadt Niebüll. In Niebüll sind alle Schularten sowie zahlreiche andere Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter ab 6 Jahren
Zielsetzung
- Angebot eines Lebensumfelds, welches die individuellen erzieherischen Bedürfnisse berücksichtigt und sich gleichzeitig weitgehend am Alter der Jugendlichen und der „Normalität“ orientiert
- Auseinandersetzung des jungen Menschen mit seiner individuellen Geschichte, seinen Gedanken, seinen Vorstellungen, seiner Persönlichkeit
- Erlernen von Beziehungsaufnahme, Beziehungsführung und ‑gestaltung (Aufbau tragfähiger Beziehungen)
- Stärkung der Selbsthilfepotentiale; Mobilisierung von Ressourcen
- Erweiterung und Stärkung der emotionalen, psychischen und kognitiven Entwicklung; Stärkung des Selbstwertgefühls und emotionale Stabilisierung
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
- Entwicklung von schulischen/ beruflichen Perspektiven (schulische Re-Integration)
- eine für den/die Jugendliche/n erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben
Methoden
- Ressourcenaktivierung
- Aktive Hilfe zur Alltagsbewältigung und Integration
- Reflexion von Erleben und Verhalten
- Beziehungsorientierte Unterstützung und Stabilisierung, ausgerichtet auf Stärkung der Selbststeuerung und Selbständigkeit
- Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und zur Unterstützung der Selbststeuerung
Unterstützt wird die Arbeit durch tiergestützte Methoden mit Pferden und Hunden.
Zielgruppe
Jugendliche ab 6 Jahren,
- die besonders belastende Lebenserfahrungen (z.B. Gewalterfahrung, Vernachlässigungen, Beziehungsabbrüche) machen mussten
- deren seelische Gesundheit bedroht oder beeinträchtigt ist (§35aSGB VIII).
- die mittel- bis langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und ein professionelles pädagogisches Setting benötigen.
- die auf Grund akuter oder länger anhaltender (Entwicklungs-) Krisen Unterstützung benötigen und Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen
- mit Krisen im psychischen, emotionalen und/oder im Verhaltensbereich
- die von einem reizarmen Umfeld profitieren
Ausschlusskriterien
Nachweisliche Alkohol- oder Drogenabhängigkeit; Probleme im Bereich der Dissozialität und/oder Kriminalität, die eine Gefährdung der/des Mitwohnenden und/oder des Teams bedeuten könnten; Diagnose mit klinisch behandlungsbedürftigen, psychiatrischen Störungsbildern
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die, in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze.
Ansprechpartnerin:
Yvonne Lingel
Koordination Deichkids
Kontakt
Kurzbeschreibung
Die Wohngruppe Villa Humboldt liegt zentral in Mönchengladbach, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt und dennoch in einer ruhigen Nebenstraße.
Das Projekt bietet Platz für 7 Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Jedem Bewohner steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Bäder werden flurweise geteilt, Küche und Gemeinschaftsräume stehen allen zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich im Erdgeschoss ein „Appartement“, dass für einen Jugendlichen ab 16 Jahren die Möglichkeit bietet, in einem geschützten Rahmen, Verselbständigung zu erproben. Die Betreuung erfolgt durch 5,8 Stellenanteile pädagogische Fachkräfte vor Ort. Zusätzlich kommen zwei Familientherapeuten mit einem Stellenanteil von 0,25 Stellen hinzu. Das Fachpersonal wird ergänzt durch eine Hauswirtschaftskraft.
Personalschlüssel Betreuung: 1:1,16 (incl. Multifamilienarbeit 0,25 VK)
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, 35, §35a und §41, sowie § 36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter ab 12 Jahren
- Verselbständigung; schließt eine Rückführung nicht aus
Zielsetzung
- Angebot eines Lebensumfelds, welches die individuellen erzieherischen Bedürfnisse berücksichtigt und Auseinandersetzung des jungen Menschen mit seiner individuellen Geschichte, seinen Gedanken, seinen Vorstellungen und seiner Persönlichkeit
- Angebot eines Lebensumfelds, welches die individuellen erzieherischen Bedürfnisse berücksichtigt und die Kinder und Jugendlichen so fördert und unterstützt, dass eine erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben möglich wird durch den Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und das Aufholen von Entwicklungsrückständen
- Befähigung der Kinder und Jugendlichen zur positiven Gestaltung von Beziehungen (psychosoziale und emotionale Kompetenz), Alltagsgestaltung und ‑bewältigung (Fördern und Ausbauen von Fähigkeiten und Stärken), Bewältigung von Krisen und Konflikten, Aufbau von Selbststeuerung (das Fördern von Eigenverantwortlichkeit) und Gestaltung von Lebens- und Zukunftsperspektiven (Unterstützen von Selbstwirksamkeit)
Methode
- Förderung, Unterstützung und Stabilisierung durch kontinuierliche und verlässliche und intensive Beziehungsangebote, ausgerichtet auf Stärkung des Selbstbildes, der Selbststeuerung und Selbstständigkeit
- Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und Ressourcenaktivierung
- Aktive Hilfe zur Alltagsbewältigung und Integration
- Reflexion von Erleben und Verhalten
- Musterunterbrechung durch paradoxe Verhaltensweisen bei Fehl-Verhalten: Beharrlichkeit, Aushalten, Annehmen und Wertschätzung
- Elternarbeit
- Tiergestützte Pädagogik
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren,
- bei denen der Bedarf einer pädagogischen orientierten Entwicklungsförderung besteht (§34 SGB VIII).
- die besonders belastenden Lebenserfahrungen (z.B. Gewalterfahrung, Vernachlässigungen, Beziehungsabbrüche) machen mussten.
- deren seelische Gesundheit bedroht oder beeinträchtigt ist (§35aSGB VIII).
- die mittel- bis langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und ein professionelles pädagogisches Setting benötigen.
- die sich in Übereinstimmung mit den Personensorgeberechtigten und dem zuständigen Jugendamt altersgemäß für ein Leben in dieser Betreuungsform entschieden haben.
- die auf Grund akuter oder länger anhaltender (Entwicklungs-) Krisen Unterstützung benötigen und Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen.
- mit erheblichen Konflikten im Herkunftssystem.
- Problembelastete Jugendliche mit Krisen im psychischen, emotionalen und/oder im Verhaltensbereich.
- Gefährdete Jugendliche mit ersten Erfahrungen in Hinblick auf Delinquenz, Alkohol- und/oder Drogenkonsum.
- Kinder und Jugendliche mit Schul- und Ausbildungsproblematiken.
- Geschwisterketten ab 12 Jahren, die nicht mit ihren leiblichen Eltern leben können und einen gemeinsamen Lebensraum zum Wachsen benötigen.
Ausschlusskriterien
Fortgeschrittene Alkohol- oder Drogenabhängigkeit; Probleme im Bereich der Dissozialität und/oder Kriminalität, die eine Gefährdung der Mitbewohner oder der Mitarbeiter bedeuten könnten; Diagnosen mit klinisch behandlungs-bedürftigen, psychiatrischen Störungsbildern, lebensbedrohlichen Essstörungen, geistige oder schwere körperlichen Behinderungen, Schulabsentismus, Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten oder mangelnder Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die, in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze und Spenden.
Ansprechpartner:
Fabian Buchwald
Kontakt
Kurzbeschreibung
LOOP@home – First Step ist ein stationäres Jugendhilfeangebot für Jugendliche ab 16 Jahren. Die sozialpädagogischen Zweierwohngruppen — „LOOP@home — First Step“ – bieten Platz für jeweils 2 Jugendliche und werden, je nach Erstbezug (männl., weibl., divers), zusammengesetzt. Jede WG verfügt über ca. 70 m² Wohnfläche, mit einem eigenen Zimmer für jeden jungen Menschen. Küche, Diele und Bad werden gemeinschaftlich genutzt. Die Wohnungen befinden sich in regulären Miethäusern und sind aktuell über Düsseldorf, Mönchengladbach und Duisburg verteilt. Die Betreuung erfolgt durch ein festes heterogenes, multiprofessionelles Betreuerteam an 7 Tagen/Woche im Rahmen eines 1:2 Betreuungsschlüssels begleitet.
Indikation
- Stationäre erzieherische Hilfe nach §27 SGB VIII, in Verbindung mit §34, §35, §35a und §41, sowie §36 Hilfeplanung
- Aufnahmealter ab 16 Jahren (nicht auf eine Über-Nachtbetreuung angewiesen)
- Verselbständigung; schließt eine Rückführung nicht aus
Zielsetzung
In unserer Arbeit bieten wir den jungen Menschen ein Lebensumfeld, welches die individuellen erzieherischen Bedürfnisse berücksichtigt und sich gleichzeitig weitgehend am Alter der Jugendlichen und deren „Normalität“ orientiert.
Zeitgleich unterstützen wir sie
- bei einer für den jungen Menschen erfolgreiche Integration in das gesellschaftliche Leben,
- bei der Befähigung zur selbstständigen Lebensführung,
- bei der Gestaltung von Beziehungen (psychosoziale und emotionale Kompetenz),
- der Alltagsgestaltung und ‑bewältigung,
- der Bewältigung von Krisen und Konflikten,
- dem Aufbau von Selbststeuerung
- und letztlich der Gestaltung von individuellen Lebensperspektiven und Zukunftschancen.
Methoden
- Förderung, Unterstützung und Stabilisierung durch kontinuierliche und verlässliche Beziehungs-angebote, ausgerichtet auf Stärkung der Selbststeuerung und Selbstständigkeit (Methoden zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes)
- Anleitung, Beratung und Begleitung zur Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen-aktivierung (Methoden zur Integration)
- Aktive Hilfe zur Alltagsbewältigung und Integration
- Reflexion von Erleben und Verhalten
- Musterunterbrechung durch (für die Jugendlichen) paradoxe Verhaltensweisen bei Fehl-Verhalten: Beharrlichkeit, Aushalten, Annehmen, Wertschätzung
- Methoden zur Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Biographiearbeit
Zielgruppe
Jugendliche ab 16 Jahren, die
- einem hohen Gefährdungspotential ausgesetzt sind,
- früh auf sich selbst gestellt waren, eine eigenwillige Lebensführung entwickelt haben und sich nicht an herkömmliche Einrichtungen der Jugendhilfe anbinden lassen,
- aufgrund ihrer Erfahrungen Verhaltensweisen entwickelt haben, die nicht normenkonform sind,
- häufige Beziehungsabbrüche erfahren haben und daher ein niedrigschwelliges Beziehungsangebot zentraler Bestandteil einer angemessenen Hilfe sein muss,
- über ein gewisses Maß an Selbstständigkeit verfügen und
- nicht auf eine Nachtbetreuung angewiesen sind.
Ausschlusskriterien
Jugendliche mit
- einer nachweislichen Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Problemen im Bereich der Dissozialität und/oder Kriminalität, die eine Gefährdung der/des Mitwohnenden und/oder des Teams bedeuten könnten
- Diagnosen von klinisch behandlungsbedürftigen, psychiatrischen Störungsbildern
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die, in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze und Spenden.
Ansprechpartnerin:
Ilona Götz
Kontakt
Kurzbeschreibung
Das betreute Einzelwohnen bietet Jugendlichen eine sozialpädagogische Unterstützung, die in einer von der LOOP Kinder- und Jugendhilfe angemieteten Wohnung erfolgt. Die Jugendlichen sollen befähigt werden, eine eigenverantwortliche Lebensführung zu erlangen. Eine flexible Beratung und Begleitung bilden dafür die Basis, die auf die speziellen Bedürfnisse des einzelnen Menschen zugeschnitten sind. Das Angebot beinhaltet eine 24-Stunden Telefonbereitschaft. Das Ziel ist immer, dass der Jugendliche bei Beendigung der Hilfe in der Wohnung verbleiben und den Mietvertrag übernehmen kann.
Indikation
Hilfebedarf nach §§ 27, 35, 41 SGB VIII
LOOP@home eignet sich für Jugendliche ab 16 Jahren, bei denen erstmalig oder weiterhin eine Hilfe außerhalb der Familie erforderlich ist, wie z. B. bei Jugendlichen, die aus der Betreuung einer anderen stationären Wohngemeinschaft „herausgewachsen“ sind, aber hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung
noch eine individuelle sozialpädagogische Betreuung (wie z. B. beim Erlangen eines Schulabschlusses) benötigen.
Die Jugendlichen sollen
- über ein angemessenes Maß an Selbständigkeit verfügen und über die Kompetenz und Motivation, im Rahmen der Hilfe und mit Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte, sukzessive mehr Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen zu können
- kontraktfähig sein (Einhalten der LOOP-Betreuungsvereinbarung)
- bereit und in der Lage sein, eine schulische oder berufliche Ausbildung zu verfolgen oder aber einer beruflichen Tätigkeit nachgehen
- eine selbständige Lebensführung als Ziel haben
Zielsetzung
In dieser stationären Wohnform sollen die Jugendlichen bedarfsgerecht Schutz, Orientierung und Stabilisierung erfahren. Zu den primären Aufgaben der Jugendlichen gehören das Erlangen von Sozial- und Alltagskompetenzen, die Unterstützung bei der Bewältigung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen
sowie die Vermittlung, Hinführung und Begleitung in Beschäftigungsmaßnahmen bzw. Arbeitsverhältnisse, mit dem Ziel der Integration in die gesellschaftlichen Strukturen. Dazu gehört auch das Pflegen von Freundschaften und Partnerschaftsbeziehungen. Die Beziehung zur Herkunftsfamilie ist oftmals mit Konflikten behaftet und sollte im Hilfesetting entsprechende Berücksichtigung finden, so dass die Jugendlichen im Verlauf der Hilfemaßnahme eine für sie adäquate Umgangsform mit ihrer Herkunftsfamilie finden.
Methoden
Der Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung und das damit verbundene Angebot einer positiven Identifikation zur Lebensbewältigung sind eine Grundlage des Betreuten Wohnens. Eine konkrete Betreuungsplanung in Anlehnung an ein differenziertes Betreuungskonzept bietet den Jugendlichen die erforderliche Orientierung in der Alltagsbewältigung.
Methodische Grundsätze sind
- Ressourcenaktivierung zur praktischen Unterstützung der Alltagsbewältigung
- Problemaktualisierung als Grundlage für nachhaltige, lösungsorientierte Bewältigungsstrategien und Veränderungsprozesse
- Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Führen des eigenen Haushalts
- Reflexion von Erleben und Verhalten als Grundlage zum Erlernen neuer Handlungsstrategien
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die, in der Leistungsvereinbarung festgelegten Tagessätze und Spenden.
Ansprechpartner:
Friedel Friedrichs
Kontakt
Kurzbeschreibung
Die aufsuchende Beratung und Begleitung ermöglicht eine flexible Hilfeform für Eltern, Kinder und Jugendliche im Sozialraum der Familien. Pädagogische, therapeutische oder begleitende Hilfemaßnahmen werden passgenau auf die individuellen Bedarfe und Lebenssituationen der Familien abgestimmt, mit
anderen Hilfen vernetzt und die Kooperation mit Bildungseinrichtungen zur Unterstützung der Kinder gewährleistet.
Indikation
- Hilfebedarf nach § 27, 28, 30, 31, 41 SGB VIII
- Erziehungsberatung und Elterncoaching
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen des Kindes oder den Jugendlichen
- Bewältigung von familiären Konflikten und Krisen
- Sicherstellung des Kindeswohls
- Hilfestellungen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung junger Volljähriger
Zielsetzung
Das übergeordnete Ziel unserer Arbeit ist die Einlösung des Rechts eines jeden jungen Menschen auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Daraus ergeben sich die individuellen Erziehungsziele, die im Hilfeplan konkret definiert werden und sich an den zum jeweiligen Zeitpunkt absehbaren und möglichen Bedingungen, Fähigkeiten und Vorstellungen der Familien orientieren.
Die Partizipation der Familie an der Festlegung der Zielsetzungen ist integraler und unverzichtbarer Bestandteil in der ambulanten Arbeit im Leistungsbereich. Übergeordnet stehen folgende Ziele im Fokus der Hilfe:
- Kinderrechte schützen
- Stärkung der Selbsthilfepotentiale
- Förderung eines positiven Familienumfeldes
- Erarbeitung von konstruktiven Alltagsstrukturen
- Entlastung in Krisensituationen
- Stärkung des Selbstwertgefühls von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Entwicklung von schulischen/beruflichen Perspektiven von Kindern und Jugendlichen
- Soziale Integration fördern
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
Methoden
Unsere Arbeit basiert auf einer gründlichen Anamnese, Planung und Vorbereitung. Diese findet in der Anfangsphase des Hilfeprozesses statt. Wir arbeiten auf der Grundlage der systemischen Theorie, d. h. wir gehen davon aus, dass jedes System und jedes Individuum Ressourcen für die eigene Problemlösung besitzt. Diese zugrunde liegenden Stärken sind dem Einzelnen oft noch verborgen, können aber durch wertschätzende, lösungsorientierte Begleitung zugänglich gemacht werden. Scheinbar unpassendes, fehlerhaftes oder psychisch auffälliges Verhalten wird als Lösungsversuch mit tieferem Sinn verstanden. Durch die Betrachtung eines Problems von verschiedenen Seiten können neue, zielführende Lösungsansätze erarbeitet werden. Es gilt innerhalb des Systems, die Wechselwirkungen der einzelnen Individuen miteinander zu betrachten. In der Einzelbetrachtung der individuellen Lebensläufe werden häufig Handlungsmotive und Begrenzungen erkennbar. Wir gehen deshalb nicht ausschließlich von der Hypothese der systemimmanenten Herstellung des Gleichgewichts aus, sondern auch von den zu reflektierenden Prägungen und der Geschichte des Individuums.
Qualitätssicherung
Eigenes Qualitätsentwicklungs- und Schutzkonzept
Finanzierung
Über die in der Leistungsvereinbarung festgelegten Fachleistungsstundensätze und Spenden.
Ansprechpartner:
Friedel Friedrichs
Kontakt